01.02.2018
SVB und Green Care Österreich kooperieren zum Wohle der bäuerlichen Gesundheit
Zahlreiche landwirtschaftliche Betriebe in Österreich haben in den vergangenen Jahren die Chance ergriffen, mit Green Care soziale Dienstleistungen als einen weiteren Angebotsschwerpunkt auf ihren Höfen zu integrieren. Einige wurden zu Green Care Auszeithöfen, wo Menschen ihrem anspruchsvollen Berufsleben für eine Weile "Leb wohl" sagen und in enger Verbindung mit der Natur sowie spezifischen gesundheitsförderlichen und pädagogischen Angeboten Ruhe, Ausgeglichenheit und ihre innere Mitte wiederfinden können. Auch das Leben und die Arbeit auf einem Bauernhof zehren an der Substanz zahlreicher Bäuerinnen und Bauern. Daher sind die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (SVB) und der Verein Green Care Österreich übereingekommen, einen gesundheitsförderlichen Aufenthalt für diese Berufsgruppe auf einem gekennzeichneten Green Care Auszeithof mit dem "SVB Green Care Hunderter" zu unterstützen. Start der Kooperation ist mit 1. Februar 2018.
"Es geht darum, Anspruchsberechtigten der SVB, in Zusammenarbeit mit der Sozialversicherungsanstalt, zur Förderung der Gesundheit und der Prävention Aufenthalte auf Green Care Auszeithöfen zu ermöglichen - quasi gesundheitsfördernde Leistungen von Bäuerinnen und Bauern für ihre Berufskollegen. Damit erweitern wir die Zielgruppen für die Anbieter", freut sich Green Care Österreich-Vereinsobmann KDir. Ing. Robert Fitzthum.
"Die Sozialversicherungsanstalt der Bauern bietet ihren Versicherten eine große Palette an Gesundheitsangeboten, die zur Erhaltung der Gesundheit und zur Vorbeugung von Krankheiten dienen. Angefangen von speziell auf die Bedürfnisse der bäuerlichen Versicherten abgestimmten Gesundheitsaktionen, speziellen Angeboten für richtige und gesunde Ernährung und Bewegung, bis hin zur Betriebshilfe bei krankheitsbedingtem Ausfall des Betriebsführers. Wir sind immer bemüht, unser Portfolio in diesem Bereich auszubauen und freuen uns dieses durch qualifizierte Angebote gemeinsam mit „Green Care“ zu erweitern. Wir legen großen Wert darauf, dass alle Angebote auch qualitätsgesichert sind und einem hohen Standard entsprechen. Dies ist auch bei der nunmehrigen Kooperation der Fall.“, betont SVB-Obfrau Ök.-Rat Vizepräs. Theresia Meier.
Die Voraussetzungen für die Angebote der Auszeithof-Betreiber
"Das von den bäuerlichen Familien der Auszeithöfe individuell und entsprechend ihrer Ausbildung und der örtlichen Gegebenheiten zusammengestellte Programm zur Gesundheitsförderung und Prävention (GFP) muss der SVB zur Genehmigung vorgelegt werden. Erst wenn wir geprüft haben, ob es den angestrebten Zielen gerecht wird, dem aktuellen Stand der Wissenschaft des jeweiligen Fachgebietes entspricht, auf Nachhaltigkeit ausgerichtet ist und die Referentinnen und die Referenten die notwendige fachliche Qualifikation aufweisen, erteilen wir eine Zusage", führt SVB-Generaldirektor Mag. Franz Ledermüller aus.
Darauf aufbauend können die Auszeithof-Betreiber diese gesundheitsstärkenden Angebote bewerben.
Darauf aufbauend können die Auszeithof-Betreiber diese gesundheitsstärkenden Angebote bewerben.
Die SVB verlangt eine nachweisliche, anerkannte Qualifizierung als Referent und Referentin bzw. Trainerin und Trainer aus den Bereichen Ernährung & Gewichtsmanagement, Bewegung, Stressvorbeugung/Stressmanagement oder mentale Gesundheit (Entspannung & Körperarbeit). Medizinische Aussagen oder Empfehlungen sind ausschließlich Ärzten vorbehalten.
Der SVB Green Care Hunderter – reine TeilnehmerInnenförderung
Der Aufenthalt von SVB-Versicherten auf einem Green Care Auszeithof mit einem von der Sozialversicherung anerkannten Angebot zur Förderung der Gesundheit, wird von der SVB finanziell unterstützt. Voraussetzung ist, dass die Teilnehmerin bzw. der Teilnehmer im Rahmen von mindestens zwei Nächtigungen (können auch auf einem Partnerbetrieb erfolgen) aktiv an mindestens fünf Einheiten des gesundheitsfördernden Programms teilnimmt. Dabei muss ein ausgewogenes Verhältnis von Theorie und Praxis gegeben sein. Eine Vorsorgeuntersuchung vor Antritt des Aufenthaltes ist erforderlich. Getrennte Rechnungen über Gesundheitsleistung und Nächtigung sind vom Versicherten an die SVB zur Gewährung des "SVB Green Care Hunderters" zu schicken. Antragsformulare dafür gibt es direkt am Green Care Auszeithof, sie können auch ab sofort von der Green Care-Website www.greencare-oe.at und ab Mitte Februar von der SVB-Website www.svb.at heruntergeladen werden.